Rechtsprechung
AG Berlin-Tiergarten, 17.05.2006 - 9c C 386/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Haftung des Wohnungseigentümers für Wassergeld; gesamtschuldnerische Haftung; Gesamthaftung für kommunale Gebühren und Entgelte; Wasser; Abwasser; Müllabfuhr; Straßenreinigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 17.05.2006 - 9c C 386/05
Für die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelne Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154).