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   AG Berlin-Tiergarten, 17.05.2006 - 9c C 386/05   

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https://dejure.org/2006,85261
AG Berlin-Tiergarten, 17.05.2006 - 9c C 386/05 (https://dejure.org/2006,85261)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 17.05.2006 - 9c C 386/05 (https://dejure.org/2006,85261)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 9c C 386/05 (https://dejure.org/2006,85261)
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Volltextveröffentlichung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Haftung des Wohnungseigentümers für Wassergeld; gesamtschuldnerische Haftung; Gesamthaftung für kommunale Gebühren und Entgelte; Wasser; Abwasser; Müllabfuhr; Straßenreinigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 17.05.2006 - 9c C 386/05
    Für die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelne Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154).
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